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Fakten:
Die Entdeckung der Bogenbrücke: Wie und wieso konnte das überhaupt nur so geschehen?
Einige Fragen von Einwohnern, welchen Kultur am Herzen liegt:
Fazit:
Kanton und Gemeinde verfügen momentan nicht über genügende Ressourcen, um das Löwenbrückenproblem allumfassend, d.h. planerisch konstruktiv und ausführungstechnisch richtig sowie auch kulturell befriedigend lösen zu können im Sinne einer Bewahrung des Andenkens an einen hochentwickelten Vorgängerprozess wie auch im Sinne einer Beschützung von Wurzeln des kulturellen Ahnentums. Wer nur Krieg, speziell Krieg in Form von Wirtschafts- und Gesellschaftskrieg sowie Vernichtung zwecks Durchsetzung kennt, wird nur unter grossen Schwierigkeiten dafür ein Verständnis aufbringen können. Ein solcher Mensch kann auch nicht in der ganzen möglichen Breite an der Kultur teilnehmen.
Ressourcen wären notwendig gewesen zur frühzeitigen planerischen Entwicklung eines Dokumentationskonzeptes, welches üblicherweise in qualitativ befriedigender Weise Bestandesaufnahme, Bilddokumentation, Vermessung, Beschreibung, Analysen, Archivarbeit, verantwortungsvoller Erhalt oder Transfer usw. beinhaltet.
Der hier institutionell vorhandenen und beteiligten Intelligenzija haben solche Ressourcen gefehlt, sonst hätte man schon frühzeitig etwas unternommen und vor allem das dann der Bevölkerung auch kommuniziert.
Damit stellen sich in Zukunft Fragen, welche das gesamte aktuell vorhandene Bildungs- und Verwaltungssystem betreffen. Etwa: Darf, gemessen an einer universalen Ethik (nicht bloss einer partikulären), jedermann jede Arbeit immer einfach so ausführen, auch wenn die Resultate solche Fragen aufwerfen? Ist jedermann für jedes Amt auch immer geeignet, nur weil das eine Mehrheit gewollt hat? Und steht dann der Volkswille immer auch noch über den Naturgesetzen, der Logik und der kulturell-ethischen Vernunft?
Würde man vergleichsweise auch z.B. in der Medizin so handeln, so erginge es der Lebenserwartung der Bevölkerung vermutlich so wie dem Andenken an eine solche Brücke, über die hier oben nachgedacht worden ist. Das jedoch kann man der Bevölkerung nicht wünschen.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich die Standortgemeinde Möhlin in der Sache der an den Löwen angrenzenden Löwenbrücke infolge der eingangs erwähnten, angeblich mehrjährigen juristischen Probleme wohl bedeckt zu halten versucht bzw. muss. Dies um nicht noch mehr Schaden anzurichten oder auch um die Privatsphäre von beteiligten zu schützen, wo man sich vielleicht im Falle der Fahrlässigkeit dem Vorwurf des Gesetzesbruchs aussetzen würde. Das wirft ein anderes Licht auf die Sache, entschuldigt jedoch trotz aller verständlichen Vorsicht keineswegs eine etwaige Ignoranz einer fundierten wissenschaftlichen Schutzwürdigkeitsabklärung in der Angelegenheit der Brücke, die vom anderen Problem getrennt behandelt werden muss. Dabei darf als Entlastung der Behörden bemerkt werden, dass der Aussenseiter aus Informationsmangel nie das ganze, mit der Sache verbundene Netzgeflechte an Beziehungen in seine die Öffentlichkeit betreffenden Betrachtungen einbeziehen kann, ausgehend von der durch Indizien gestützten Vermutung, dass die Behörde in Teilen der Sache unter Schweigepflicht steht.
Infolge des inzwischen erfolgten Abrisses der Löwenbrücke ergibt sich nun für die wegen gewünschten Renovationen oder Umbauten des Löwen im Streit liegenden Parteien (für den resp. einen Löwenwirt, die Gemeinde Möhlin und vermutlich auch den Kanton Aargau) eine absurde Situation: Einerseits haben der Kanton und /oder die Gemeinde die alte Sandsteinbogen-Löwenbrücke nun bereits weggerissen, ohne dass kommuniziert worden wäre, dass das nun nicht mehr existierende Bauwerk auch fachtechnisch einwandfrei dokumentiert und vermessen worden wäre - oder dass man versucht hätte, mit wissenschaftlichen Methoden im Hinblick auf einen etwaigen Schutz sein tatsächliches Alter zu bestimmen. Das betrifft die Verantwortlichen der Gemeinde Möhlin sowie jene des Kantons Aargau (Ämter wie solche für die Themenkreise Heimatschutz oder Kulturgüterschutz und Archäologie). Damit hat man die Schutzabklärungen und damit die Aufnahme in entsprechende Register als unwichtig bis nebensächlich eingestuft, was gewiss sicher dem Volkswillen widerspricht, welcher in den einschlägigen Schutz-Gesetzen zum Ausdruck kommt. Andererseits erlaubte man angeblich dem Löwenwirt nicht, vor dessen Haus die abgerissene Brücke ja direkt gestanden hat, in seinem Haus Renovationen und Umbauten durchzuführen, welche nicht einen Abriss des Löwen zur Folge hätten. Man kann sich hier schon die Frage stellen, ob eine noch absurdere Situation überhaupt noch übertroffen werden könnte. Weiter hat sich nach Mitteilungen aus der Kulturkommission die Gemeinde auf eine Aufforderung, die Angelegenheit doch seriös zu untersuchen, taub gestellt. Man hat sich vermutlich mit Schreibtischentscheiden begnügt. Ein solcher hat der Autor selbst von einem kantonalen Amt erhalten, welchem der Autor die ersten vier Fotos der hier publizierten Serie zugestellt hatte. Die Äusserung war, dass man anhand dieser Fotos sehe, dass die Brücke ungefähr etwa um 1830 oder später gebaut worden sein müsse, denn vorher habe man dieses Material an jenen Ort gar nicht transportieren können. (Es gab also um 1830 zu wenige alte Ägypter in der Gegend von Möhlin, denn jene konnten vor viereinhalb tausend Jahren beim Pyramidenbau schon unvergleichlich viel mehr Material bestehend aus viel grösseren Steinen tadellos transportieren, wie jedermann heute noch in Ägypten sehen kann.)
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Letzte Änderung: 30.1.2014
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